Aktuelle Anfragen unserer Fraktion zum Thema Coronavirus an den Landrat:

1. Wo ist geregelt welches Sortiment außerhalb von Nahrungsmittel der Lebensmittel-Einzelhandel prozentual vorhalten darf?

2. Lässt die aktuelle Landes-Verordnung zu, dass viele Läden des Lebensmittel-Einzelhandel die Sortimente augenscheinlich massiv mit (sonst nicht im Sortiment vorhandenen) herkömmlichen Baummarktartikeln erweitert haben, während Baummärkte geschlossen waren?

3. Hat der Landkreis in den letzten Wochen den Lebensmittel-Einzelhandel hinsichtlich unerlaubter Sortimentserweiterungen kontrolliert? Bitte die Zahl der Kontrollen mitteilen.

4. Wie viele Verstöße wurden nach Frage 3 festgestellt und welche Strafen wurden verhängt?

5. Wie schätzt das Gesundheitsamt die Funktionsweise der sogenannten Corona-Warn-App ein?
Hat sich diese APP bewährt oder wo liegen die Probleme?

6. Wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis eine Infizierte Person in die APP eingespeist und dann tatsächlich registriert ist?

7. Welche Zyklenzahl (Replikationszyklen, CT-Wert) wird von den Laboren, die für den Landkreis bzw. für die Menschen im Landkreis die PCR-Tests auswerten gewählt?

8. Wurde diese Zyklenzahl (CT-Wert) in den letzten Monaten geändert und wenn ja, warum?

9. Wie viele der als „positiv“ in die Statistik eingegangenen Fälle waren Menschen, die keine Symptome hatten?

10. Die Chefin des Gesundheitsamtes sagte in der letzten Sitzung des Kreistages, es werde entweder zufällig auf aufgrund eines Verdachtes auf Mutationen getestet. Was genau kann einen solcher Verdacht sein?

11. Seit wann (Datum) wird im Landkreis auf welche Mutationen getestet?

12. Bei wie viel Prozent der Tests wird auf Mutationen getestet?

13. Gibt es sowas wie eine „Sperrfrist“ für Impfungen für Menschen, die sich bereits mit Corona infiziert hatten und dadurch Antikörper haben?

14. Ist mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen, wenn ein Mensch durch eine (bewusst oder unbewusst) durchgemachte Infektion Antikörper hat und dennoch kurze Zeit danach geimpft wird?

15. Wird im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vor Impfungen auf Antikörper getestet?

16. Hält der Landkreis (Gesundheitsamt) einen Antikörpertest des Blutes vor einer Impfung für sinnvoll?

17. Müssen sich nach Meinung des Gesundheitsamtes auch Menschen impfen lassen, die durch eine durchgemachte Infektion nachgewiesene Antikörper haben?

18. Für wie hoch schätzt der Landkreis die Dunkelziffer an Menschen, die bereits (ob bewusst oder unbewusst) eine Corona-Infektion durchgemacht haben?

19. Wäre es aus Sicht des Landkreises nicht hilfreich, festzustellen, wie viele Menschen bereits Antikörper im Blut haben?

20. Gibt es im Landkreis eine Übersicht zu Nebenwirkungen bei Geimpften? (ggf. gegliedert nach Impfstoffen)

21. In welchen Schulen im Landkreis ABI gilt aktuell die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Platz während des Unterrichtes?

22. Wer legt diese Tragepflicht am Platz während des Unterrichts aufgrund welcher Kriterien fest?

23. Welche Rechtsgrundlage für eine solche Mund-Nasen-Schutz-Tragepflicht während des Unterrichts gibt es konkret?

24. Müssen Kreistagsmitglieder und Besucher FFP-Masken tragen, und woraus ergibt sich diese Forderung?

25. Gibt es eine Vorschrift, in der geregelt ist, wie lange eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden darf?

Die Antworten des Landkreises auf unsere Fragen werden wir Ihnen selbstverständlich hier zur Verfügung stellen.

Wir bleiben für Sie dran!