Flagge zeigen in Anhalt-Bitterfeld! – AfD wirkt.
Am Freitag reichten wir unseren Flaggen-Antrag ein.
Heute, am Dienstag kam die Meldung, es würde schon ein Antrag vorliegen – von den Fraktionen CDU-FDP, SPD-Grüne und Freie Wähler. Erneut möchte man offenbar mit einem durchschaubaren Manöver den Antrag der AfD nicht auf die Tagesordnung nehmen.
Wir freuen uns auf die Beratung der Anträge und haben schon jetzt erreicht, dass bald wieder in Anhalt-Bitterfeld die Deutschlandfahne weht.
Anbei die Beschlussvorlage der AfD-Kreistagsfraktion Anhalt-Bitterfeld
Flagge zeigen! – Dauerhafte Beflaggung von Dienstgebäuden und Liegenschaften des Landkreises
Beschlussvorschlag:
Dienstgebäude und Liegenschaften des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sind, sofern ein geeigneter Fahnenmast vorhanden ist, ganzjährig und täglich mit der Bundesflagge zu beflaggen. Diese Maßnahme erfolgt ergänzend zu den Beflaggungsrichtlinien gemäß Runderlass des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt vom 30.04.2015 (MBl. LSA 2015, S. 280) sowie dem Landtagsbeschluss Drs. 7/6316.
Begründung:
Unsere Gesellschaft steht vor vielfältigen Herausforderungen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt zunehmend belasten. Wirtschaftliche, soziale, politische und auch religiöse Unterschiede erschweren es vielen Bürgerinnen und Bürgern, sich auf gemeinsame Werte zu besinnen. Gerade in solchen Zeiten ist es wichtig, sichtbare Zeichen der Identifikation und Zusammengehörigkeit zu setzen.
Ein bewährtes Symbol für gemeinsame Werte, Geschichte und nationale Identität ist die Bundesflagge. Ihre regelmäßige Sichtbarkeit im öffentlichen Raum kann einen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts leisten. Der Umgang mit nationalen Symbolen sollte selbstverständlich und positiv besetzt sein.
Der bestehende Beflaggungserlass des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet öffentliche Gebäude derzeit nur an bestimmten Feiertagen und Gedenktagen zur Beflaggung. Gleichzeitig erlaubt er eine tägliche Beflaggung für die Dienstgebäude der obersten Landesbehörden und des Landtages (§ II):
„Die Dienstgebäude der obersten Landesbehörden und des Landtages können täglich von 0 Uhr bis 24 Uhr beflaggt werden.“
Diese Regelung unterstreicht die Anerkennung der symbolischen Bedeutung der Nationalflagge. Daher sollte auch dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine vergleichbare Praxis ermöglicht und politisch gewünscht sein, um ein sichtbares Zeichen für demokratische Identifikation und das Bekenntnis zu unserem Land zu setzen.
Die dauerhafte Beflaggung würde somit nicht nur zur Normalisierung des Umgangs mit unseren Nationalsymbolen beitragen, sondern auch ein Zeichen des Zusammenhalts und der Wertschätzung gegenüber unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung setzen.
Kosten:
Für die Umsetzung des Antrags sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich, da Flaggen vorhanden sein müssten. Eventuelle Neubeschaffungen belaufen sich auf ca. 150 Euro je Flagge. Die Beflaggung erfolgt im Rahmen bestehender technischer und personeller Ressourcen aus der Produktgruppe „geringwertige Vermögensgegenstände“.

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